Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Was Bauunternehmen jetzt vorbereiten
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz nicht mehr GEG, sondern Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Für viele Betriebe ist das mehr als ein neuer Name: Das Gesetz tritt in mehreren Stufen in Kraft, und die nächste Stufe beginnt am 1. Januar 2027. Kunden fragen schon jetzt, was das für ihre Heizung, ihren Neubau oder ihren Energieausweis bedeutet.
Dieser Beitrag fasst die Stichtage aus den Primärquellen zusammen und zeigt einen praktischen Ablauf, wie Du Projekte und Kundenfragen mit BauGPT Pro vorbereitest. Er ersetzt keine Energieberatung und keine Rechtsberatung. Welche Fassung für ein konkretes Vorhaben gilt, hängt von Übergangsregeln ab und gehört in die Hand von Planung und Energieberatung.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist das bisherige Gebäudeenergiegesetz unter neuem Namen und mit geändertem Inhalt. Der vollständige Titel lautet „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“. Die Änderung wurde mit dem Gesetz vom 23. Juli 2026 beschlossen und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226).
Welche Stichtage gelten?
Das Gesetz tritt gestaffelt in Kraft. Laut Bundesgesetzblatt und der Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 21/7797 gilt:
- 29. Juli 2026: Die Grundfassung ist in Kraft.
- 1. Januar 2027: Artikel 2 und Artikel 7 treten in Kraft. Nach Darstellung des Bundes Deutscher Baumeister betrifft das unter anderem neue Regeln zu Energieausweisen, vereinfachten Nachweisverfahren, dem sommerlichen Wärmeschutz und der Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden. Artikel 7 passt die Vorgaben zur Ladeinfrastruktur an.
- 1. Januar 2028: Artikel 3 tritt in Kraft. Neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, die von Behörden genutzt werden, sind dann als Nullemissionsgebäude zu errichten.
- 1. Januar 2030: Artikel 4 tritt in Kraft. Die Pflicht zur Errichtung als Nullemissionsgebäude gilt dann für alle neu zu errichtenden Gebäude.
Was sich inhaltlich ändert: die wichtigsten Punkte
Das Infoportal des Bundes zum GModG nennt unter anderem diese Neuerungen:
- neue Regelungen zum Heizungstausch mit der sogenannten Bio-Treppe (§§ 42 bis 46),
- das Nullemissionsgebäude als Standard für Neubauten ab 2030, für behördlich genutzte Gebäude ab 2028,
- schrittweise Mindestenergiestandards für bestehende Nichtwohngebäude (§ 40),
- erweiterte Anforderungen an Gebäudeautomatisierung in Nichtwohngebäuden (§ 56),
- geänderte Referenzgebäude und Primärenergiefaktoren,
- Energieeffizienzklassen A bis G in Energieausweisen für Nichtwohngebäude, Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude entfallen,
- eine schrittweise Solarpflicht für neue Wohn- und Nichtwohngebäude (§ 106),
- Vorgaben zur Ladeinfrastruktur über das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz.
Zur Heizung meldet der Bundestag: Neueinbau und Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen bleiben langfristig möglich. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen sollen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden, und ab 2045 sollen Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Wen das im Betrieb betrifft
- SHK-Betriebe: Kundenfragen zu Heizungstausch, Bio-Treppe und Übergangsregeln landen zuerst bei Euch.
- Bauunternehmen im Neubau: Nachweise, Referenzgebäude und Solarpflicht beeinflussen Planung und Angebot.
- Gewerbe- und Nichtwohnbau: Mindestenergiestandards, Gebäudeautomation und neue Energieausweise.
- Büro und Kalkulation: Angebote, die über den 1. Januar 2027 hinaus laufen, brauchen einen Blick auf die geltenden Anforderungen.
So bereitest Du Dich mit BauGPT Pro vor
Das Problem im Alltag ist selten fehlendes Wissen im Internet. Es ist die Frage: Was bedeutet das für unsere Projekte und unsere Kunden? Dafür eignet sich dieser Ablauf:
1. Primärquellen sammeln: Lade den Gesetzestext von gesetze-im-internet.de und die Informationen des Bundes als PDF hoch. So arbeitet BauGPT mit dem Originaltext statt mit Zusammenfassungen aus zweiter Hand.
2. Fragen mit Fundstelle stellen: Frag zum Beispiel: „Welche Anforderungen an Energieausweise für Nichtwohngebäude ändern sich laut hochgeladenem Text? Nenne den Paragraphen.“ So siehst Du direkt, welche Stelle die Antwort stützt.
3. Projektliste prüfen: Lass Dir aus Deiner Projektübersicht eine Excel-Liste der Vorhaben erstellen, deren Ausführung oder Abnahme über den 1. Januar 2027 hinausgeht. Diese Liste klärst Du dann mit Planung und Energieberatung.
4. Kundenfragen vorbereiten: Erstelle mit BauGPT einen internen Fragenkatalog mit kurzen, geprüften Antworten für Telefon und Beratung. Wie das im Handwerk aussieht, zeigt der Beitrag GEG 2026: Kundenfragen im Handwerk vorbereiten.
5. Aktuell bleiben: Mit der Internetsuche in BauGPT Pro findest Du neue Veröffentlichungen, etwa zur angekündigten Regelung der Grüngasquote. Prüfe aber jede Aussage an der Primärquelle, bevor Du sie an Kunden weitergibst.
Für Nachweise und Dokumentation im Projekt hilft Dir zusätzlich der Beitrag GEG Wärmedämm-Nachweis: Was Bauunternehmen wissen. Und weil zum Jahreswechsel mehrere Änderungen zusammenkommen, lohnt auch ein Blick auf E-Rechnung ab 2027.
Typische Fehler im Umgang mit dem neuen Gesetz
- Alte Begriffe in Angeboten: Verweise auf das GEG in Vorlagen und Angebotstexten prüfen und anpassen.
- Zusammenfassungen statt Gesetzestext: Viele Artikel im Netz sind vor der Verabschiedung entstanden. Maßgeblich ist der verkündete Text.
- Stichtage pauschal anwenden: Für laufende Projekte gelten Übergangsregeln. Klärt den konkreten Fall mit Planung und Energieberatung.
- Kunden zu früh festlegen: Bei Heizungsfragen lieber auf die geltende Regel und die Beratung verweisen als eine schnelle Zusage geben.
Ist das GEG jetzt abgeschafft?
Nein. Das Gesetz wurde umbenannt und geändert. Aus dem Gebäudeenergiegesetz wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz. Auf gesetze-im-internet.de findest Du den Text weiterhin unter der Adresse für das GEG.
Was ändert sich am 1. Januar 2027?
Am 1. Januar 2027 treten Artikel 2 und Artikel 7 des Änderungsgesetzes in Kraft. Betroffen sind unter anderem Energieausweise, vereinfachte Nachweisverfahren, der sommerliche Wärmeschutz, die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden und die Vorgaben zur Ladeinfrastruktur.
Dürfen Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden?
Laut Bundestag bleiben Neueinbau und Weiterbetrieb langfristig möglich. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen sollen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Die Details zur Grüngasquote sollen in einem weiteren Gesetz geregelt werden.
Wie hilft BauGPT Pro bei Gesetzesänderungen?
BauGPT Pro beantwortet Fragen zu hochgeladenen Dokumenten mit Fundstelle, erstellt Listen und Entwürfe als Word- oder Excel-Datei und durchsucht bei Bedarf das Internet. Die fachliche Bewertung und Freigabe bleibt bei Dir und Deinen Fachleuten. Wie Du Antworten aus Dokumenten prüfst, zeigt Baudokumente mit KI prüfen.
Quellen
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226: recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/226
- Gesetzestext GModG: gesetze-im-internet.de/geg
- GModG-Infoportal des Bundes: gmodg.bund.de
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7797: dserver.bundestag.de/btd/21/077/2107797.pdf
- Deutscher Bundestag, hib 560/2026: bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1194248
- Bund Deutscher Baumeister: Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten