Wertgrenzen nach VOB 2026: Direktauftrag, freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung im Überblick
Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Bauvergaben unter gesetzliche Vergaberegelungen neue Wertgrenzen. Wer als Auftraggeber oder Planer regelmäßig Bauleistungen vergibt, kommt um diese Änderungen nicht herum — sie bestimmen, welches Vergabeverfahren wann greift.
Warum Wertgrenzen im Baualltag entscheidend sind
Die gesetzliche Vergaberegelungen regelt, wie öffentliche Auftraggeber Bauleistungen vergeben. Kernstück ist die Einteilung nach Verfahrensart: Direktauftrag, freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibung oder öffentliche Ausschreibung. Welches Verfahren greift, richtet sich nach dem Auftragswert.
Klingt technisch — ist es auch. Die Konsequenzen sind aber handfest: Wer das falsche Verfahren wählt, riskiert Rügen von Bewerbern, Vergabeprüfungen und im schlimmsten Fall die Aufhebung der Vergabe.
Der Engpass: Alte Grenzen, gestiegene Baupreise
Das Problem der bisherigen Praxis war nicht fehlendes Wissen, sondern schlichte Zahlenveralterung. Die Wertgrenzen der gesetzliche Vergaberegelungen stammten aus einer Zeit, in der Baupreise auf einem anderen Niveau lagen. Baukosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen — die Grenzen blieben lange unverändert.
Das Ergebnis: Für Aufträge, die gemessen am Marktvolumen klar im kleinen Bereich liegen, musste man formal aufwändige Ausschreibungsverfahren durchführen. Notfallreparaturen, kleine Instandsetzungsmaßnahmen, Ergänzungsleistungen — alles landete plötzlich in einer Kategorie, die Einladungslisten, Fristen und dokumentierte Vergleichsangebote bedurfte.
Für Bauleiter und Projektverantwortliche bedeutete das: Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zur Auftragsgröße steht. Und wer unter Zeitdruck arbeitet, macht dabei Fehler.
Wer mehr darüber lesen möchte, wie man komplexe Ausschreibungsunterlagen schneller durcharbeitet, findet hier einen weiterführenden Artikel: Bau-Ausschreibung mit KI verstehen.
Die neuen Wertgrenzen seit 01.01.2026
Mit der Neufassung des § 3a gesetzliche Vergaberegelungen gelten seit dem 1. Januar 2026 folgende Schwellenwerte:
| Verfahren | Wertgrenze (netto) |
|---|---|
| Direktauftrag | bis 50.000 € |
| Freihändige Vergabe | bis 100.000 € |
| Beschränkte Ausschreibung | bis 150.000 € |
Hinweis: Wertgrenzen gemäß § 3a gesetzliche Vergaberegelungen in der Fassung ab 01.01.2026 — Quelle: vergabeblog.de, Dezember 2025
Was das konkret bedeutet:
Direktauftrag bis 50.000 €: Du kannst einen Auftragnehmer direkt beauftragen, ohne förmliches Ausschreibungsverfahren. Ein dokumentiertes Vergleichsangebot bleibt empfehlenswert, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Freihändige Vergabe bis 100.000 €: Du holst Angebote bei ausgewählten Unternehmen ein — ohne öffentliche Bekanntmachung, aber mit Dokumentation des Auswahl- und Vergabeprozesses.
Beschränkte Ausschreibung bis 150.000 €: Beschränkte Bewerberkreise werden direkt angefragt; kein offenes Bewerbungsverfahren erforderlich.
Vergabedokumentation: Wo BauGPT Pro entlastet
Die neuen Schwellenwerte vereinfachen die Entscheidung auf dem Papier — die Umsetzung bleibt mit Dokumentationspflichten verbunden. Wer beim Direktauftrag auf Nachfragen vorbereitet sein will, braucht eine nachvollziehbare Begründung. Wer freihändig vergibt, muss die Auswahlkriterien sauber festhalten.
BauGPT Pro kann dabei helfen, die passende Begründung für das gewählte Vergabeverfahren zu formulieren, Vergabenotizen vorzubereiten oder Auswahlentscheidungen strukturiert zu dokumentieren. Gerade wenn mehrere Gewerke parallel laufen und jedes Verfahren einzeln dokumentiert werden muss, spart das erheblich Zeit.
Ergänzend dazu: Wer regelmäßig Einheitspreise kalkuliert und prüft, ob Angebote im Marktrahmen liegen, findet hier weitere Unterstützung: Einheitspreiskalkulation im Bau mit KI.
Und für die Frage, wie man als Geschäftsführer den sinnvollen KI-Einstieg im eigenen Betrieb strukturiert: KI für Bau Geschäftsführer.
Was Du jetzt prüfen solltest
Die neuen Wertgrenzen gelten für öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich der gesetzliche Vergaberegelungen. Für private Bauherren und Generalunternehmer gelten keine zwingenden Vergabeverordnungen — allerdings machen entsprechende Dokumentationsstandards auch dort Sinn.
Konkret für Deinen Betrieb:
- Welche laufenden Projekte lagen bisher knapp über der alten Direktauftragsgrenze?
- Gibt es Rahmenverträge oder Instandhaltungsleistungen, die mit den neuen Grenzen einfacher abgewickelt werden könnten?
- Ist Dein internes Vergabedokumentations-Template auf die neuen Verfahrensarten aktualisiert?
Wer regelmäßig Bauverträge abwickelt und deren Klauseln einordnen muss, findet hier einen hilfreichen Einstieg: Bauvertrag mit KI einfacher verstehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Direktauftrag und freihändiger Vergabe?
Beim Direktauftrag wird ein einzelner Auftragnehmer direkt beauftragt, ohne Vergleichsangebote einzuholen. Bei der freihändigen Vergabe werden mehrere ausgewählte Unternehmen um Angebote gebeten, aber ohne öffentliche Ausschreibung.
Gelten die neuen Wertgrenzen auch für private Bauherren?
Nein, die VOB/A-Wertgrenzen gelten nur für öffentliche Auftraggeber. Private Bauherren und Unternehmen, die die VOB nicht vertraglich vereinbart haben, sind daran nicht gebunden.
Ab wann gelten die neuen Wertgrenzen?
Die neuen Schwellenwerte nach § 3a VOB/A gelten seit dem 1. Januar 2026.
Gilt die 50.000 €-Grenze brutto oder netto?
Die Wertgrenzen der VOB/A beziehen sich auf den geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer (netto). Hinweis: Diese Regelung entspricht der gängigen Vergabepraxis — bei Unsicherheit Vergaberechtler konsultieren